Die Reform der Investmentbesteuerung ist umgesetzt worden

Doppelte Besteuerung für Fondsanleger
Künftig zahlt nicht nur der Anleger Abgeltungsteuer, sondern es wird bereits der Fonds selbst besteuert. Das Gesetz sieht vor, dass alle Fonds, die in Deutschland aufgelegt sind, ab 2018 für Dividenden, Mieterträge und Verkaufsgewinne 15 Prozent Körperschaftsteuer abführen müssen. Erst dann dürfen sie Erträge an den Anleger weitergeben. Dafür gibt es eine Teilfreistellung, das heißt, der Anleger muss nur noch auf einen Teil seiner Erträge Abgeltungsteuer zahlen, je nach Art des Fonds.
Kleinanleger sind die Verlierer
Zu den Verlierern der Reform gehören Kleinsparer. Für sie bedeuten die ab 2018 geltenden Regeln eine versteckte Steuererhöhung, denn die als Ausgleich gedachte Teilfreistellung von der Abgeltungsteuer nützt ihnen nichts. Wer den Sparerpauschbetrag nicht ausschöpft, weil er weniger als 801 Euro Kapitalerträge hat, muss geringere Ausschüttungen hinnehmen und kann sich nichts mit der Steuererklärung zurückholen.
Ähnliches gilt für Besitzer fondsgebundener Renten- oder Lebensversicherungen und diejenigen, die betriebliche Altersversorgung betreiben. Auch sie können sich nichts zurückholen und müssen mit geringeren Erträgen leben. Finanztest erklärt ausführlich, wer wie betroffen ist.
Quelle: Stiftung Warentest, Berlin
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