Staatliche Förderung

Die staatliche Förderung des Wohnungsbaus in Deutschland ist nach der Abschaffung der Eigenheimzulage fast komplett eingestellt worden. Eine direkte staatliche Förderung durch den Bund gibt es nicht mehr. Die staatliche Förderung des Haus- und Wohnungsbaus ist nahezu ausnahmslos den einzelnen Bundesländern überlassen worden. Diese Maßnahme hat zur Folge, dass es keine einheitlichen Maßstäbe für die Anspruchsgrundlage und die Vergaberichtlinien mehr gibt. Da die Haushalte der Bundesländer in einigen sogenannten armen Bundesländern eine Förderung nicht zulassen, haben diese Länder auf eine staatliche Förderung des Haus- und Wohnungsbaus ganz verzichtet. In den Bundesländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gibt es daher keine direkte staatliche Förderung durch öffentliche Mittel für den privaten Bauherren mehr.

Staatliche Förderung durch die KfW-Bank und die BAFA

Neben der staatlichen Förderung in den Bundesländern kann man für seine Baufinanzierung Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen von bundeseigenen Instituten für besondere Maßnahmen beim Haus- oder Wohnungsbau oder bei der Altbausanierung erhalten. Zuständig dafür sind die staatlichen Institute KfW-Bank (hervorgegangen aus der Kreditanstalt für Wiederaufbau) und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), die für eine Vergabe zinsgünstiger Kredite und Zuschüsse im Rahmen des Haus- und Wohnungsbaus mit dem Schwerpunkt auf  Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energien besondere Programme aufgelegt haben.

Der Wohn-Riester, eine Kombination aus Mitteln der staatlichen Förderung für Rente und Eigenheim

Als weitere Möglichkeiten der staatlichen Förderung des Haus- und Wohnungsbaus durch öffentliche Mittel im Rahmen einer Baufinanzierung ist dann die Eigenheimrente, der „Wohn-Riester“ zu nennen. Wer mit einer Riester-Rentenversicherung, einem Riester-Bank- oder -Fondssparplan für sein Alter Sparbeiträge erbringt, kann das angesparte Kapital auch für den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung einsetzen. Für den Bauherren bedeutet das, dass er mehr Eigenkapital vorweisen kann und die Fremdmittel in entsprechend geringerer Höhe aufgenommen werden müssen. Für Hausbesitzer ist es möglich, die für den Bau oder Kauf einer Immobilie aufgenommenen Finanzierungsmittel mit dem Wohn-Riester zurück zu zahlen. Die staatliche Förderung erschöpft sich in der Gewährung einer sogenannten Riester-Zulage.

Über die Höhe der Riester-Zulage und die Möglichkeiten, die bei der Verwendung der Riester-Rente für die Baufinanzierung besteht, informiert man sich am besten mit einem Versicherungsvergleich über die Riester-Rente beim Insurance Broker und bei VersicherungsABC.




Staatliche Förderung des Haus- und Wohnungsbaus in den Bundesländern

Für alle öffentlichen Mittel der Bundesländer sind bestimmte Einkommensobergrenzen festgelegt worden, die nicht überschritten werden dürfen. In fast allen Bundesländern werden diese Einkommensobergrenzen nach den Berechnungsmethoden des Wohnraumförderungsgesetzes berechnet. Allerdings gibt es auch wiederum in fast allen Bundesländern Ausnahmeregelungen, die eine Erhöhung der Obergrenzen um bis zu 30% tolerieren..

Wichtige Grundlage, um die staatliche Förderung im Rahmen der Baufinanzierung zu erhalten, ist es, die Einkommensobergrenzen einzuhalten. Die durchschnittliche Obergrenze für einen 2- Personen-Haushalt liegt bei einem Brutto-Jahreseinkommen von rd. 35.000 €, bei einem 4-Personen-Haushalt bei rund 52.000 € Brutto-Jahreseinkommen.

Neben den Einkommensobergrenzen gibt es auch noch unterschiedliche Flächen- und Kostenobergrenzen.

Die Anschriften der zuständigen Behörden für die Antragstellung sowie Hinweise auf die Vergaberichtlinien und –voraussetzungen für öffentliche Mittel können Sie der nachfolgenden Seite „Förderung der Länder“ entnehmen.

Die Wohnungsbauprämie als Mittel der staatlichen Förderung von Haus- und Wohnungsbau

Die Höhe der Wohnungsbauprämie, der Kreis der Förderberechtigten und die Einkommensgrenzen für den Erhalt einer Wohnungsbauprämie haben Laufe der vergangenen Jahre immer mehr Einschränkungen erfahren müssen, aber es gibt die Wohnungsbauprämie noch als Mittel der staatlichen Förderung für den Haus- und Wohnungsbau in Deutschland. Wer seine Baufinanzierung langfristig plant, kann daher die Wohnungsbauprämie als Finanzierungsinstrument durchaus noch einsetzen. Nach dem heutigen Stand der Dinge (Oktober 2008) gelten die nachfolgenden Voraussetzungen, um die staatliche Förderung mit der Wohnungsbauprämie zu erhalten.

Das Mindestalter für die Gewährung einer Wohnungsbauprämie beträgt 16 Jahre. Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, muss der Bausparer mindestens 50 € im Jahr auf seinen Bausparvertrag einzahlen. Das zu versteuernde Einkommen darf bei einem Alleinstehenden 25.600 € im Jahr und bei Verheirateten 51.200 € im Jahr nicht übersteigen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Bausparer als Alleinstehender einen Betrag von maximal 512 € pro Jahr, Verheiratete 1024 € pro Jahr, prämienbegünstigt auf einen Bausparvertrag einzahlen.

Dafür erhält er dann eine Wohnungsbauprämie von 8,8%. Bei Ausnutzung der Höchstsätze sind das also für einen Alleinstehenden 45 € und bei Verheirateten 90 €, die er als Wohnungsbauprämie in einem Jahr erhalten kann.