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Ohne Schaden durch die Finanzkrise mit Bausparkasse und Wohnungseigentum

Ohne Schaden durch die Finanzkrise mit Bausparkasse und WohnungseigentumBausparen und Wohneigentum sind die Gewinner der Finanzkrise. Was lange als konservativ oder gar altmodisch galt, zeigt in Zeiten, da viele Menschen mit hochspekulativen Anlagen viel Geld verloren haben, seine Qualitäten. Denn die absolut sichere Geldanlage, die langfristig garantierten Darlehenszinsen und eine hochattraktive Förderung machen das bewährte Bausparsystem zum idealen Wegbereiter für den Erwerb von Wohneigentum. Repräsentativen Umfragen zufolge sehen 80 Prozent der Bundesbürger Bausparen als besonders sichere Form der privaten Altersvorsorge. Der hohe Stellenwert der selbst genutzten Immobilie als Alterssicherung kommt für Schwäbisch Hall-Expertin Ingrid Lechner nicht von ungefähr: „Wer im Alter die Miete spart, hat quasi eine zweite Rente. Und Wohneigentum ist die einzige Form der Altersvorsorge, die man schon lange vor dem Ruhestand genießen kann.“


Drei staatliche Hilfen fürs Bausparen, Wohn-Riester, Wohnungsbauprämie und vermögenswirksame Leistungen

Die Bedeutung des Bausparens als Instrument zur Eigenkapitalbildung und Finanzierung der eigenen vier Wände wird durch die staatliche Förderung nachdrücklich unterstrichen. Diese ist so umfangreich wie nie: Seit Wohneigentum in die Riester-Förderung einbezogen ist, gibt es bis zu drei staatliche Prämien fürs Bausparen. Die populärste davon ist die Wohnungsbau-Prämie. Jeder Bausparer ab 16 Jahren kann sie für eigene Sparbeiträge auf einen Bausparvertrag erhalten. Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf ihren Bausparvertrag überweisen lassen, können dafür als zweite Prämie eine Arbeitnehmer-Sparzulage erhalten. In beiden Fällen ist allerdings die Einhaltung von Einkommensgrenzen Voraussetzung.

Lukrative Riester-Zulagen für Wohn-Riester

Die dritte attraktive Fördermöglichkeit fürs Bausparen ist die Riester-Zulage, bei der eventuell auch noch steuerliche Vorteile hinzukommen können. Genutzt werden kann sie für Sparleistungen auf Bausparverträge, mit denen Eigenkapital für den Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum aufgebaut wird oder für die Tilgung von Bauspardarlehen. Die höchstmöglichen Zulagen gibt es, wenn vier Prozent des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen) auf einen zertifizierten Riester-Vertrag angelegt werden. Jeder Förderberechtigte erhält dann 154 Euro Grundzulage im Jahr, für Berufsstarter gibt’s einen zusätzlichen Einmalbonus von 200 Euro. Für jedes Kind gibt es 185 Euro Zulage jährlich – bei Kindern, die nach dem 31.12.2007 geboten wurden, sind es sogar 300 Euro. Ein Energiepass steigert den Wert des Hauses.

Dass die Riester-Förderung unabhängig vom Einkommen ist, macht sie in fast allen Lebenssituationen attraktiv. Besonders profitieren können allerdings Familien mit Kindern. Für eine vierköpfige Familie, bei der beide Eltern einen Riester-Vertrag haben, sind so innerhalb von 20 Jahren rund 21.600 Euro an staatlicher Förderung möglich – maximale Prämie bei maximaler Sicherheit.

Quelle: Bausparkasse Schwäbisch Hall

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