Gold, Immobilien oder Investmentfonds – was ist angeraten?
Unbestritten ist die beste Geldanlage immer noch die wertbeständige Geldanlage. Über alle Zeiten von Finanzkrisen und Inflationen war und ist die Immobilie die einzige Geldanlage, die solche Krisen und Umstände in der Regle durchaus schadlos übersteht. Gravierende Wertschwankungen, wie sie etwa bei Aktienkursen gang und gäbe sind, sind hierbei völlig ausgeschlossen. Darüber hinaus gibt es bis auf die laufenden normalen Unterhaltungskosten und Instandsetzungen keinerlei Nachschusspflichten, wie sie etwa bei manchen Unternehmensbeteiligungen möglich sind. Allerdings sollte man auch Gold und Investmentfonds in seine Anlage-Überlegungen einbeziehen.
Gold als Kapitalanlage?
Für viele Menschen ist Gold immer noch die wertbeständigste Kapitalanlage. Worauf muss man beim Goldankauf besonders achten? Es ist die Reinheit der einzelnen Metalle, die Legierungen und auch die Form, die den Unterschied ausmachen. Legierungen sind Goldgemische, durch welche die Eigenschaften der einzelnen Metalle je nach Anwendungsbereich angepasst werden können. Dadurch entsteht Gold mit 33,3 Prozent, 58,5 Prozent oder 75,0 Prozent Feingehalt. Feingold hingegen besteht aus 99,99 Prozent purem Gold und ist dadurch sehr weich.
Die Corona-Krise und der Ukraine-Krieg haben dafür gesorgt, dass der Goldpreis einen neuen Rekordstand erreichte. Allerdings ist zu beachten, dass der Goldpreis in der Vergangenheit stärker schwankte als eine Investition in weltweit gestreute Aktien und langfristig nicht einmal halb so viel Rendite erzielte.
Die Immobilie als Kapitalanlage
Die Immobilie als Kapitalanlage ist also im Prinzip das risikoärmste Anlagemodell, sicher noch vor Gold, Bundesschatzbriefen und öffentlichen Schuldverschreibungen. Wer also Nachhaltigkeit, Wertbeständigkeit und risikoarme Alternativen beispielsweise auch zur Altersvorsorge sucht, sollte die Immobilie daher auf jeden Fall mit in Betracht ziehen.Bei all diesen Betrachtungen sind natürlich die Sicherheit und die damit verbundenen gesetzlichen Grundlagen von allergrößter Bedeutung. So gab es früherr das InvG, das Investmentgesetz. Hier waren grundlegende Parameter, gerade für professionelle Vermittler und Aufleger von Investmentfonds vom Gesetzgeber festgelegt und boten die notwendige Sicherheit. Infolge von Finanzkrisen, Bankenzusammenbrüchen und Einflüssen von Hedgefonds und anderen Wirtschaftssubjekten dieses Genres musste eine Verbesserung her.
Seit gearumer Zeit ist das Investmentgesetz durch das Kapitalanlagegesetzbuch ersetzt worden und es gibt diverse Anbieter, die diese Grundlagen umgesetzt haben und deutlich machen, warum Kunden nun in Sachwerten, was die Immobilie ja nun darstellt, investieren sollten. Wir beschränken uns in dieser kleinen Betrachtung zunächst einmal auf den Sachwert Immobilie!
Kapitalanlagen nach KAGB
Mit dem KAGB-Gesetz erfüllte die Bundesregierung nunmehr die EU Vorgaben aus der europäischen Richtlinie über die Verwalter Alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) mit der Umsetzung in nationales Recht. Diese Richtlinien regulieren die Manager der Alternativen Investmentfonds genauer und intensiver, insbesondere die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG), über die Investmentvermögen angeboten und verwaltet werden.Zugleich wurden geschlossene Fonds zusammen mit den offenen Immobilienfonds und weiteren anderen Investmentfonds wie z.B. Wertpapier- und Rentenfonds erstmals in einem gemeinsamen Gesetz reguliert und damit die regulatorischen Anforderungen auf ein einheitliches Niveau verpflichtet.
Nunmehr gelten für geschlossene Investmentvermögen und ihre Verwalter, bezeichnet als die sog. Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG) folgende fünf wesentliche Regelungen:
1. Erlaubnispflicht für KVGen und laufende Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzaufsicht -BaFin-
2. Einrichtung eines Risiko- und Liquiditätsmanagements
3. Regelmäßige Berichts- und Bewertungspflichten
4. Einrichtung einer unabhängigen Verwahrstelle insbesondere zur Kontrolle der Geldflüsse
5. Zusätzliche Produktregeln wie z.B. Vorgaben an die Risikomischung und Katalog von zulässige Vermögensgegenstände sowie Beschränkungen zur Aufnahme von Fremdkapital.
Soweit eine kleine Erläuterung zu den Änderungen; wer sich umfassender informieren möchte kann sich das Gesetz in vollem Wortlaut anzeigen lassen
Quelle: Tipps24-Netzwerk-HR
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de