Die einzelnen Schritte zur Steuereinsparung bei Photovoltaikanlagen
Haben Sie sich als Hausbesitzer erst einmal davon überzeugt, dass neben dem Wertzuwachs für die Immobilie und durch die Einsparungen beim Energieverbrauch langfristiges Einsparpotential gegeben ist, so bleibt als letzter Punkt noch die steuerrechtliche Komponente. In Ihrer neuen Funktion als Unternehmer genießen Sie vielfältige Möglichkeiten, um das aus Gehältern und Renten erzielte Einkommen zusätzlich zu mindern und damit die persönliche Steuerlast zu senken. Dieser Beitrag soll Ihnen Hilfe und Erklärung zugleich sein – auf https://www.mein-solarkredit.de/ können Sie vorab Berechnungen anstellen, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit zu kennen.Steigende Strompreise kein Problem mehr
Sie als Eigenheimbesitzer oder Mieter kennen das Problem, welches alljährlich auftritt: Der Grundversorger erhöht die Preise und sorgt so bei gleichbleibendem Stromverbrauch für zusätzliche Belastungen. Allein in 2013 haben über 400 Grundversorger die Preise um durchschnittlich 3,5 Prozent erhöht. Viele Gründe spielen also bei der Entscheidungsfindung eine gewichtige Rolle, sodass wir Ihnen hier einen Fahrplan aufzeigen möchten für Erneuerbare Energien.Anmeldung
Sie als Privatanleger speisen ihren Strom in das öffentliche Netz, schließen mit dem regionalen Versorger einen Vertrag und erhalten eine Abnahmegarantie über 20 Jahre. Für den Selbstverbrauch beziehen Sie weiterhin normalen Strom, profitieren hier aber durch die Differenz bei Einkaufs- und Verkaufspreis. Eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde ist häufig nicht nötig, jedoch aber eine Deklaration beim Finanzamt. Zusätzlich erfordert die Bundesnetzagentur eine Anmeldung der Anlage auf ihrer Webseite.Verluste
Hohe Installationskosten und gegebenenfalls Finanzierungsaufwendungen führen in den ersten Betriebsjahren regelmäßig zu Verlusten. Diese können zur Verrechnung mit allen anderen Einkommensarten herangezogen werden – vorausgesetzt, die Kalkulationen sind so plausibel, dass nach 20 Jahren insgesamt ein Gewinn zu Buche steht. Klären Sie dies notfalls mit Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt direkt ab.
Einnahme-Überschuss-Rechnung
Diese Form der Buchführung wird regelmäßig bei Privatanlegern angewandt. Hier werden Einnahmen (Einspeisevergütung) und Ausgaben (Versicherungsbeiträge, Wartungskosten, Finanzierungsaufwendungen) gegenübergestellt – zusätzlich können Sie bei neuen Anlagen 5 Prozent der Investitionssumme jährlich abschreiben. Ein sich hier ergebender Überschuss ist zu versteuern, ein Verlust hingegen steuersparend zu verrechnen.
Umsatzsteuer
Sie sollten von der Kleinunternehmerregelung keinen Gebrauch machen, denn damit dürfte die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer nicht sofort verrechnet werden - eine gute Einsparung zum Start des Betriebs. Dieser Zusatzaufwand kommt auch bei den monatlichen Zahlungen, ist aufgrund der detaillierten Belege des Vertragspartners aber in der Regel leicht zu meistern.
Legen Sie vor Umsetzung des Vorhabens Ihre Einkommensverhältnisse einem Steuerberater offen, der Sie dahingehend beraten kann. Investieren Sie dieses Geld, da sich insbesondere bei der Grunderwerbssteuer Fallstricke zeigen, die eine hohe Steuerersparnis ausmachen können.
Quelle: Tipps24-Netzwerk - P
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