Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungen und Sanierungen, insbesondere im Bereich der energetischen Maßnahmen sollten grundsätzlich überlegt geplant werden, wobei auf die notwenigen Finanzierungsmittel und deren Bereitstellung zu achten ist. Bei allen energetischen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind unter bestimmten Vorausstezungen öffentliche Mittel in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten über die KfW-Bank zu erhalten.
KfW-Fördermaßnahmen
Die KfW-Bank stellt umfangreiche Angebote für die Modernisierung zur Verfügung. Man unterscheidet dabei zwischen den Maßnahmen, die das zu modernisierende Gebäude in ein KfW-Effizienzhaus umwandeln und den Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Eine weitere Unterscheidung liegt in der Art der Förderung. So hat man die Möglichkeit, entweder einen Kredit bis zur Höhe von 100.000 € für das Effizienzhaus oder einen Kredit bis zu 50.000 € für Einzelmaßnahmen zu erhalten. Daneben werden alternativ Zuschüsse angeboten. Diese Zuschüsse betragen maximal 30.000 € pro Wohnung.
Was wird gefördert?
Der Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 30.000 € wird entsprechend dem Modernisiserungsgrad vergeben. Einzelmaßnahmen, wie z.B. der Einbau neuer Fenster und Türen wird mit 10% der förderfähigen Kosten und maximal 5.000 € pro Wohneinheit gefördert. Zu den förderfähigen Einzelmaßnahmen gehören folgende Sanierungsmaßnahmen:
Wärmedämmung von Geschossdecken
Erneuerung der Fenster und Außentüren
Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Erneuerung der Heizungsanlage
Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Energieeffizienz-Experte muss eingeschaltet werden
Neben der Förderung von Einzelmaßnahmen sind natürlich alle umfassenden Maßnahmen, die das Gebäude zu einem KfW-Effizienzhaus machen, förderfähig. Voraussetzung ist allerdings die Hinzuziehung eines Energieeffizienz-Experten. Der Energieeffizienz-Experte führt eine energetische Fachplanung durch und erstellt die "Bestätigung zum Antrag" und begleitet die Umsetzung der energetischen Maßnahmen. Nach Abschluss der Sanierung prüft der Energieeffizienz-Experte die Durchführung der geförderten energetischen Maßnahmen und erstellt die "Bestätigung nach Durchführung". Der Zuschuss ist vor Beginn des Vorhabens zu beantragen. Als Beginn eines Vorhabens gilt der Start der Bauarbeiten vor Ort. Planungs-und Beratungsleistungen sowie der Abschluss von Liefer-und Leistungsverträgen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Einzelheiten über die Förderungsprogramme sind bei der KfW-Bank in Erfahrung zu bringen. Sie finden die entsprechenden Programme mit weiteren Einzelheiten unter
Zuschuss 430 Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss
Kredit 151 Energieeffizient Sanieren - Kredit
Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: lichtkunst.73 / pixelio.de