Forward-Darlehen für Umschuldung nutzen

Ein solcher Anspruch ist bislang rechtlich nur für diejenigen Fälle anerkannt, in denen eine Immobilie verkauft oder die Immobilie für die Absicherung eines zusätzlichen Darlehens benötigt wird, den das bisherige Kreditinstitut verweigert.
Vorfälligkeitsentschädigung bei Zinsberechnung einbeziehen
Dennoch sind einige Banken bereit, einzulenken – insbesondere dann, wenn der Kunde der Bank treu bleibt und ein Folgegeschäft winkt. Ihre freiwillige Zustimmung zu einer Umschuldung lassen sie sich aber ordentlich vergüten. Rechtlich ist gegen die relativ hohen Zahlungen für die Bereitschaft, der Umfinanzierung zuzustimmen, nichts einzuwenden – jedenfalls solange das Vorfälligkeitsentgelt nicht in sittenwidrige Höhen steigt.Angesichts der hohen Vorfälligkeitsentschädigungen muss der Kunde aber genau rechnen, ob sich die Umschuldung noch lohnt. Einen Versuch ist es aber dennoch wert – gerade für Kreditnehmer, die schon zu den vor sieben bis acht Jahren üblichen Zinssätzen von bis zu sechs Prozent abgeschlossen haben. Läuft der Kredit nur noch wenige Jahre, ist auch ein Forward-Darlehen eine Alternative. Damit kann der Kreditnehmer schon Jahre vor Fälligkeit des alten Kredits einen Vertrag zu den aktuell günstigen Kondition schließen. Wer sich unsicher ist, kann auch Unterstützung bei den Verbraucherzentralen holen. Sie bieten die Prüfung des Umschuldungsvorhabens für etwa 60 Euro pro Darlehen an.
Quelle: Immowelt