EU-Verbraucherkreditrichtlinie muss bis zum 11.Juni erfüllt werden

Europaweit einheitliches Formular für Basisanforderungen
Die Unternehmen konzentrieren sich jetzt in erster Linie darauf, Basisanforderungen zu erfüllen. Dazu gehört beispielsweise, vor Vertragsabschluss alle relevanten Informationen in einem europaweit einheitlichen Formular bereitzustellen. Andere Anforderungen, wie bestehende Kreditverträge an die neuen Bedingungen anzupassen, werden die Institute erst nachträglich umsetzen können. Wenn die Darlehensvergabe weniger transparent ist als bei anderen Banken, riskieren sie jedoch die Zufriedenheit ihrer Kunden. „Diese Häuser sollten eine Prioritätenliste anlegen, welche Anforderungen sich nicht mit manuellen Behelfslösungen erfüllen lassen und sofort vollständig umgesetzt werden müssen - wie beispielsweise die Informationspflicht bei Kontoüberziehungen", sagt Thomas Saalmüller, Bankexperte bei Steria Mummert Consulting. "Verfügen die Banken über eine solche Liste, wissen sie genau, in welcher Reihenfolge sie bis zum Inkrafttreten des Gesetzes vorgehen müssen."Genauer Wortlaut der Widerrufsbelehrung noch nicht bekannt
Doch auch für Banken, die frühzeitig begonnen haben, dürften die nächsten Wochen noch einmal hektisch werden. Der Grund: Der Gesetzgeber hat den genauen Wortlaut der Widerrufsbelehrung, ein wichtiger Bestandteil des Kreditvertrags, noch nicht festgelegt. Bis dahin bietet die Vorabversion Orientierung. Es werden zwar keine Überraschungen erwartet. Aber selbst wenn sich zwei oder drei Wörter ändern, müssen die Institute nachbessern. Dazu gehört, Formulare und andere betroffene Dokumente noch einmal zu überarbeiten und die IT-Systeme anzupassen. "Haben die Institute gute Vorarbeit geleistet, dürfte sie der ausstehende Beschluss aber nicht aus der Bahn werfen. Im Gegenteil: Sie können jetzt Praxistests durchführen und ihre Arbeit der letzten Monate auf Herz und Nieren prüfen. Bis Juni bleibt ihnen dann noch Zeit für eventuelle Nachbesserungen", so der Experte.Hintergrundinformationen Ab dem 11. Juni 2010 gelten in Deutschland umfangreiche Neuregelungen für die Vergabe von Krediten an Privatkunden. Banken und Sparkassen sind unter anderem verpflichtet, ihren Privatkunden künftig eine Reihe zusätzlicher Informationen zukommen zu lassen - wie beispielsweise ein europaweit einheitliches Formular, das vor Vertragsabschluss ausgehändigt werden muss. Weitere wichtige Neuerungen sind verschärfte Richtlinien für Werbung sowie veränderte Kündigungsauflagen im Bestandsgeschäft.
Quelle: Presseportal / Steria Mummert Consulting