DIN Norm 77230 erhöht Anforderungen an die Finanzberater

DIN Norm 77230"Wer zum Arzt geht erwartet eine gründliche Untersuchung und verlässt sich darauf, dass die wichtigsten Dinge überprüft und eventuelle gesundheitliche Risiken erkannt werden. So muss es auch bei einer Finanzberatung sein." Kai Fürderer von der Gesellschaft für Qualitätsprüfung setzt sich seit Jahren dafür ein, dass in Deutschland einheitliche Standards für eine gute Kundenberatung definiert werden.

 

Gemeinsam mit Verbraucherschutz-Organisationen und namhaften Vertretern der Finanzbranche arbeitet Fürderer mit seinen Kollegen an der Ausgestaltung der neuen DIN-Norm 77230 mit. Diese legt fest, welche Standards die Banken und Finanzberater aus Sicht des Verbraucherschutzes erfüllen müssen, damit eine sorgfältige Beratung gewährleistet wird.

Vorreiter: Volksbank Baden-Baden Rastatt

Fürderer: "Dank der DIN-Norm haben Bankkunden künftig einen Anhaltspunkt, welches Institut für seine Kunden mitdenkt und ihre Interessen in den Mittelpunkt rückt." Als bundesweit eine der ersten Banken hat die Volksbank Baden-Baden Rastatt den künftigen DIN-Zertifizierungsprozess bereits erfolgreich absolviert.

"Wir setzen seit vielen Jahren bedingungslos auf Qualität in der Kundenberatung. Nur wer seinen Kunden einen Mehrwert bietet und mit verlässlicher Qualität über alle Kanäle und Filialen hinweg punktet, wird auch in Zukunft erfolgreich sein können", erklärt der Vorstandsvorsitzende der Volksbank Baden-Baden Rastatt, Thomas Pörings. Daher sei es wichtig, dass alle Kunden an allen Volksbank-Standorten nach den gleichen hohen Qualitätsstandards beraten werden. "Wir haben hervorragende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dank der DIN-Norm ein wertvolles Instrument bekommen, welche Aspekte bei einer Beratung unbedingt zu besprechen sind. Bei einer Blutbildanalyse wird schließlich auch immer der Cholesterinwert überprüft", greift Pörings den Vergleich mit der Medizin auf.

Um was geht es konkret?

Die neue DIN-Norm regelt, dass der Bankberater eventuelle Absicherungslücken beim Kunden erkennt und konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet. Dabei ist klar festgelegt, welche Priorisierungen zu setzen sind: "Nach einer Haftpflichtversicherung muss die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit die höchste Priorität haben - schließlich trifft dies jeden vierten Erwerbstätigen in Deutschland", stellt Fürderer heraus.

Aus Sicht des Verbraucherschutzes folgen u.a. Krankentagegeld, Hinterbliebenenvorsorge und die Altersvorsorge. Dazu ist es elementar, dass der Berater den bisherigen Absicherungsgrad und die Möglichkeiten seines Kunden kennt. "Im Gegensatz zur Volksbank Baden-Baden Rastatt kennen viele Banken nicht vollumfänglich die aktuelle Situation und den Versicherungsschutz ihrer Kunden. Dies ist aber die Grundvoraussetzung für das Erreichen des DIN-Standards."

Denn der DIN-Standard ist uneingeschränkt praxisorientiert und geht von den finanziellen Möglichkeiten des Kunden aus. Nach Abzug der Lebenshaltungskosten wird daher ermittelt, wieviel Geld monatlich zur Absicherung des Lebensstandards verfügbar ist. Auf dieser Basis wird dem Kunden eine klare Priorisierung der notwendigen Maßnahmen erläutert. "Da kann es durchaus sein, dass die Bank dem Kunden rät, eine bestehende Versicherung zugunsten einer wichtigeren Absicherung zu kündigen", erläutert Fürderer und fügt hinzu: "Wer sich nach DIN-Standard beraten lässt, wird nicht vermeintlich vollversichert in eine Altersarmut schlittern."

Über die Gesellschaft für Qualitätsprüfung

Die Gesellschaft für Qualitätsprüfung ist eine Gesellschaft, die sich ausschließlich mit der fundierten Qualitätsprüfung auf Basis von anerkannten Qualitätsstandards und Normen beschäftigt. Vor diesem Hintergrund gibt es drei Themenbereiche, für die wir ein ganzheitliches und nachhaltiges Qualitätsmanagement im Bereich "Finanzen" anbieten: Vergleichs- und Verbrauchertests auf Basis der DIN SPEC 77222 (künftig: DIN 77230), Prozess-Zertifizierungen für alle relevanten Bedarfsfelder und Kundengruppen und die Mitwirkung bei der Konzeption von Qualitätscockpits bei Finanzdienstleistern.

Quelle & Foto: Gesellschaft für Qualitätsprüfung mbH

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