Die Politiker wollen den „Soli“ nicht abschaffen

die_politiker_wollen_den_soli_nicht_abschaffen2019 läuft der Solidarpakt II aus. Gemäß dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, lässt sich dann der Solidaritätszuschlag verfassungsrechtlich nicht mehr begründen. Dem entsprechend sucht die Politik bereits jetzt nach Wegen, sich die Einnahmen dennoch zu erhalten. So forderte jüngst der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD), den "Soli verlässlich und verfassungsrechtlich unangreifbar" in unser Steuer- und Abgabesystem zu integrieren.



Für Alexander Gauland, stellvertretender Sprecher der AfD, ist dies ein weiteres Beispiel für die Unglaubwürdigkeit der Politik: "Der Solidaritätszuschlag wurde einst als zeitlich befristete Ergänzungsabgabe zur Finanzierung der deutschen Einheit eingeführt. Nun überlegen die Parteien wie sie ihn unter allen möglichen Vorwänden doch noch bis zum Sankt-Nimmerleinstag behalten können. In diesem Zusammenhang sind die Worte von Stephan Weil eine Unverschämtheit und blanker Zynismus. Anstatt darüber nachzudenken, wie man die Ausgaben reduzieren, das Steuersystem vereinfachen und den Bürgern am Ende der Aufbaujahre Geld zurückgeben könnte, signalisiert er, dass der Staat behält, was er einmal hat und nur dafür sorgt, dass ihm dabei juristisch nicht an den Karren gefahren werden kann."

"Es ist wie beim Euro", konstatiert Gauland, "Regeln, Verträge, Gesetze werden gebogen, gedehnt und gebrochen, um ein fragwürdiges Ziel zu erreichen. Ein Rechtsstaat sieht anders aus."

Quelle: Alternative für Deutschland

Wissenswertes über den Solidaritätszuschlag

Die Einführung des Solidaritätszuschlags 1991 wurde vorwiegend mit den Kosten der Deutschen Einheit begründet, aber auch mit zusätzlichen Kosten für den Golfkrieg (Operation Desert Storm) und seine Folgen sowie als Unterstützung der mittel-, ost- und südosteuropäischen Länder.
Der Solidaritätszuschlag wird in ganz Deutschland erhoben. Er wurde zunächst vom 1. Juli 1991 bis 30. Juni 1992 erhoben und betrug 7,5 Prozent p.a. der Einkommen-/Körperschaftsteuer.

Für die Jahre 1991 und 1992 wurde also jeweils 3,75 Prozent der Einkommen-/Körperschaftsteuer zusätzlich als Solidaritätszuschlag erhoben, da er in jedem Jahr nur für 6 Monate zu erheben war. 1993 und 1994 wurde der Solidaritätszuschlag ausgesetzt und 1995 wieder eingeführt. Von 1995 bis 1997 betrug der Zuschlag 7,5 Prozent, seit 1998 beträgt er 5,5 Prozent. Seit Jahren wird eine politische Diskussion geführt, ob der Solidaritätszuschlag abgeschafft werden soll.

Bemessung und Erhebung des Solidaritätszuschlages wird durch das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) geregelt. Der Solidaritätszuschlag ist eine direkte Steuer und steht dem Bund zu (Bundessteuer). Das Aufkommen betrug 13,624 Mrd. Euro im Jahr 2012.

Quelle: Wikipedia Lizenz

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